Beherbergungsbedingungen der Golden Ball GmbH & Co. KG, Karl-Hammerschmidt-Str. 45, 85609 Aschheim Dornach, HRA 95162 – AG München

1.0 Grundlagen

  • Die Golden Ball GmbH & Co KG (nachfolgend: Golden Ball) betreibt in der Karl-Hammerschmidt-Straße 45 in 85609 Aschheim Dornach ein Serviced-Apartments-House (nachfolgend: Serviced-Apartments-House) in dem sie zum vorübergehenden Gebrauch Apartments, Suiten und Wohnungen (nachfolgend: Apartment) an Privatpersonen und Gewerbetreibende (nachfolgend: Gast) vermietet (Vertrag).

2.0 Geltungsbereich

  • 2.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Apartments sowie sonstige für den Gast erbrachte Leistungen.
  • 2.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn diesen vorher ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.

3.0 Vertragsabschluss

  • 3.1 Buchungsanfragen des Gastes sind unverbindlich.
  • 3.2 Golden Ball wird nach Eingang einer Buchungsanfrage die Verfügbarkeit des Apartments prüfen und den Gast über die Verfügbarkeit informieren.
  • 3.3 Bei Verfügbarkeit des Apartments erhält der Gast eine vorläufige Buchungsreservierung.
  • 3.4 Nach Eingang der in der Buchungsreservierung vorgesehenen Anzahlung erhält der Gast eine verbindliche Buchungsbestätigung.
  • 3.5 Mit Erhalt der Buchungsbestätigung kommt der Vertrag zustande.

4.0 Vertragspartner

  • 4.1 Vertragspartner sind der Gast und Golden Ball.
  • 4.2 Im Falle der Buchung durch einen Dritten haftet dieser gesamtschuldnerisch mit dem Gast gegenüber Golden Ball für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag.

5.0 Leistungen

  • Golden Ball stellt dem Gast das angemietete Apartment sowie Ausstattungsbeschreibung zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses zur Nutzung zur Verfügung. Daneben erbringt Golden Ball die jeweiligen in der Servicebeschreibung aufgeführten Serviceleistungen für den Gast.

6.0 Preise

  • 6.1 Sofern im Einzelfall nicht abweichend vereinbart gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise gemäß Preisliste.
  • 6.2 Die in der Preisliste festgelegten Preise bemessen sich insbesondere nach Dauer und Saison des Aufenthalts, den gewünschten Zusatzleistungen sowie der Ausstattung des gewählten Apartments.
  • 6.3 Die für die Bemessung der anwendbaren Tarifstaffel maßgebliche Aufenthaltsdauer ist die tatsächliche Aufenthaltsdauer, die bei Check-out erreicht ist. Bis dahin erfolgt die Eingruppierung in die Tarifstaffel nur vorläufig.

7.0 Einzug/Übergabe

  • 7.1 Das angemietete Apartment kann zum Beginn des Vertrages ab 15.00 Uhr bezogen werden (Check-in). Bei einer späteren Anreise als 17.00 Uhr (Freitag 15 Uhr) ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.
  • 7.2 Die Übergabe des Apartments an den Gast erfolgt frei von Mängeln. Die Ausstattung des Apartments entspricht der gewählten Ausstattungsvariante. Etwaige Mängel sind vom Gast innerhalb von 24 Stunden nach Übergabe des Apartments anzuzeigen. Werden keine Mängel angezeigt, so hat der Gast für alle während seines Aufenthalts am Inventar eintretende Mängel sowie fehlende Inventargegenstände einzustehen.
  • 7.3 Bei Check-in erhält der Gast einen Haustür-/ Apartment Schlüssel.
  • 7.4 Am letzten Tag des Aufenthaltes ist das Apartment bis spätestens 11.00 Uhr (Check-out) an Golden Ball zurückzugeben. Im Falle einer verspäteten Rückgabe hat Golden Ball Anspruch auf eine pauschale Entschädigung in Höhe einer Tagesmiete. Dem Gast steht es jedoch frei nachzuweisen, dass Golden Ball kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.
  • 7.5 Für die Endreinigung fällt eine einmalige Gebühr an, die spätestens bei Check-out zu zahlen ist. Die Höhe der Gebühr ergibt sich aus der jeweils geltenden Preisliste.

8.0 Nutzung des Apartments

  • 8.1 Die Überlassung des angemieteten Apartments erfolgt nur zum vorübergehenden Gebrauch und nur zur Nutzung als Wohnraum durch den Gast.
  • 8.2 Die Untervermietung oder Gebrauchsüberlassung an andere als im Vertrag bezeichnete Dritte ist nicht zulässig. § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB ist nicht anwendbar.
  • 8.3 Tierhaltung und Rauchen sind nicht gestattet. Sollte der Gast hiergegen verstoßen, so fällt eine zusätzliche Sonderreinigungsgebühr in Höhe von mindestens € 250,00 an. Dem Gast steht es jedoch frei nachzuweisen, dass Golden Ball kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist. Des Weiteren hat der Gast Golden Ball sämtliche Kosten zu ersetzen, die durch eine unsachgemäße Nutzung des Apartments entstehen (z. B. 1.500,-€ für einen Feuerwehreinsatz bei verschuldeter Auslösung des Rauchmelders).
  • 8.4 Einbauten und jede bauliche und / oder technische Veränderung des Apartments sowie der Anschluss elektrischer Verbraucher (mit Ausnahme von elektronischen Kleingeräten wie z. B. Laptop, Mobiltelefon und Tablet) ist untersagt.
  • 8.5 Wünscht der Gast eine Verlängerung seines Aufenthalts, so hat er gegenüber Golden Ball eine schriftliche Anfrage zu stellen. Eine Verlängerung des Aufenthalts kommt erst mit schriftlicher Bestätigung durch Golden Ball zustande.

9.0 Zahlungen Miete und Serviceleistungen

  • 9.1 Die Miete und die gebuchten Serviceleistungen sind im Voraus, spätestens bei Check-in, zu entrichten.
  • 9.2 Bei Aufenthalten von über 30 Tagen sind die Miete und die gebuchten Serviceleistungen monatlich im Voraus zum 1. Werktag zu entrichten.
  • 9.3 Sofern die Zahlungen nicht bar / per EC-Karte oder Kreditkarte erfolgen sind diese für Golden Ball kostenfrei auf folgendes Konto zu überweisen: Kontoinhaber: Golden Ball GmbH & Co. KG IBAN: DE09 7002 0270 0015 7644 19 BIC: HYVEDEMMXXX
  • 9.4 Kreditkartenzahlungen sind mit folgenden Kreditkarten möglich: American Express, Visa Card und Master Card.
  • 9.5 Der Gast ist nur berechtigt, mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegenüber Golden Ball aufzurechnen oder zur mindern.

10.0 Kündigung / Stornierung durch den Gast

  • 10.1 Die Kündigung / Stornierung durch den Gast ist jederzeit schriftlich gegenüber Golden Ball möglich.
  • 10.2 Im Falle der Kündigung / Stornierung fallen folgende Gebühren an:
    • 10.2.1 Aufenthalte bis 30 Tage: Bei Stornierung / Kündigung bis 14 Tage vor Check-in entstehen keine Kosten, nach den 14 Tagen werden 80 % der Gesamtmiete fällig.
    • 10.2.2 Aufenthalte ab 30 Tage: Bei Stornierung / Kündigung bis 30 Tage vor Check-in entstehen keine Kosten, nach den 30 Tagen werden 80 % der Gesamtmiete fällig, höchstens jedoch die Kosten für den Aufenthalt von 2 Monaten.
    • 10.2.3 Eine Verkürzung (Rückerstattung der Logiskosten) eines bereits begonnenen Aufenthaltes ist leider NICHT möglich.
  • 10.3 Dem Gast steht es jedoch frei nachzuweisen, dass Golden Ball kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist. Ersparte Aufwendungen und Einnahmen aus anderweitiger Vermietung des Apartments sind anzurechnen.
  • 10.4 Im Falle einer Kündigung / Stornierung entfällt zudem ein dem Gast eventuell auf Grund der Dauer seines Aufenthaltes gewährter Rabatt. D.h.: Bei einer Kündigung / Stornierung nach Check-in bemisst sich die Miete nach den für die tatsächliche Aufenthaltsdauer maßgeblichen Preisen gemäß Preisliste. Die sich daraus ergebende Differenz ist vom Gast bei Check-out zu bezahlen.

11.0 Kündigung durch Golden Ball

  • 11.1 Golden Ball ist berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen, wenn der Gast seinen vertraglichen Pflichten nicht nachkommt oder sachliche Gründe vorliegen, die eine Kündigung rechtfertigen. Dies ist insbesondere der Fall,
    • 11.1.1 bei höherer Gewalt;
    • 11.1.2 wenn der Gast eine eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, oder über sein Vermögen das Insolvenz- oder Vergleichsverfahren eröffnet oder mangels Masse abgelehnt wurde;
    • 11.1.3 bei begründeter Annahme, dass die Nutzung des Apartments den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen von Golden Ball beeinträchtigen kann;
    • 11.1.4 bei einer unzulässigen Gebrauchsüberlassung an Dritte (vgl. Ziffer 8.2); oder
    • 11.1.5 bei einem Verstoß gegen die Hausordnung.
  • 11.2 Im Falle einer berechtigten Kündigung durch Golden Ball stehen dem Gast keinerlei Ansprüche, z. B. auf Schadensersatz, zu.
  • 11.3 Im Falle einer berechtigten Kündigung durch Golden Ball ist der Gast zum Ersatz des Golden Ball durch die vorzeitige Beendigung des Vertrags entstandenen Schaden verpflichtet. Dieser beläuft sich in der Regel auf 80 % der gemäß Ziffer 10.4 zu bemessenden Gesamtmiete der restlichen Aufenthaltsdauer. Dem Gast steht es jedoch frei nachzuweisen, dass Golden Ball kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.

12.0 Sicherheit

  • 12.1 Bei einem Aufenthalt über 30 Tagen ist der Gast bei Check-in verpflichtet, eine Sicherheit in Höhe einer Monatsmiete zu hinterlegen.
  • 12.2 Die Sicherheit kann entweder als Barkaution oder durch eine Kreditkarte erbracht werden.
  • 12.3 Golden Ball ist berechtigt, die Sicherheit für sämtliche Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag zu verwenden.
  • 12.4 Die Sicherheit ist dem Gast spätestens 30 Tage nach Check-out herauszugeben.

13.0 Betreten des Mietobjekts durch Golden Ball

  • Golden Ball ist berechtigt, das Apartment aus wichtigen Gründen zu betreten.

14.0 Instandhaltung/Schäden am Objekt

  • 14.1 Schäden an den Mieträumen sind Golden Ball unverzüglich anzuzeigen.
  • 14.2 Der Gast hat das Apartment und das ihm zur Nutzung überlassene Inventar schonend und sorgfältig zu behandeln und das Apartment ausreichend und regelmäßig zu lüften und zu beheizen.

15.0 Haftung des Gastes

  • 15.1 Der Gast haftet für alle Schäden, die durch eine Verletzung der ihm obliegenden Sorgfalts- und Anzeigepflichten entstehen.
  • 15.2 Der Gast haftet gegenüber Golden Ball zudem für alle von ihm, seinen Gästen oder Angehörigen zu vertretenden Schäden im Apartment und an dem ihm zur Nutzung überlassenen Inventar.
  • 15.3 Für abhanden gekommenes Inventar oder Schäden am Inventar ist der Wiederbeschaffungswert bzw. die tatsächlich entstandenen Reparaturkosten maßgeblich.
  • 15.4 Der Internet Zugang darf nicht für gesetzlich verbotene Zwecke verwendet werden. Im Falle von Zuwiderhandlungen hat der Gast Golden Ball von sämtlichen daraus entstehenden Ansprüchen Dritter freizustellen und Golden Ball sämtliche daraus entstehenden Schäden zu ersetzen.

16.0 Haftung von Golden Ball

  • 16.1 Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet Golden Ball bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.
  • 16.2 Auf Schadensersatz haftet Golden Ball – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur
    • 16.2.1 für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
    • 16.2.2 für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht; in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
  • 16.3 Die sich aus Ziffer 16.2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch Personen, deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Sie gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit übernommen haben.
  • 16.4 Für eingebrachte Sachen des Gastes haftet Golden Ball nach den gesetzlichen Regelungen der §§ 701 ff. BGB.
  • 16.5 Sofern dem Gast ein Kfz-Stellplatz in der Tiefgarage oder im Außenbereich zur Verfügung gestellt wird, haftet Golden Ball nicht für Abhandenkommen oder Beschädigungen des vom Gast abgestellten Fahrzeugs sowie dessen Inhalts. Eine Überwachungspflicht für den jeweiligen Stellplatz besteht nicht.
  • 16.6 Die Nutzung der von Golden Ball zur Verfügung gestellten Gemeinschaftseinrichtungen (z.B. Sauna oder Barbereich) erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko des Gastes.

17.0 Verjährung

  • Vertragliche gesetzlichen Vorgaben.

18.0 Hausordnung

  • Bei Check-in erhält der Gast eine Kopie der Hausordnung, die einzuhalten ist.

19.0 Meldepflichten

  • 19.1 Auf die gesetzlichen Meldepflichten nach dem Bundesmeldegesetz und dem Bayerischen Meldegesetz wird ausdrücklich hingewiesen.
  • 19.2 Für die Einhaltung der gesetzlichen Meldepflichten ist der Gast selbst verantwortlich.
  • 19.3 Bei einer bestehenden Meldepflicht ist der Gast verpflichtet, Golden Ball innerhalb von 14 Tagen nach Check-in eine Kopie der Meldebestätigung zum Nachweis der Erfüllung der Meldepflichten vorzulegen.

20.0 Datenschutzerklärung

  • 20.1 Verantwortlich für die Einhaltung des Datenschutzes ist Golden Ball. Wir verarbeiten personenbezogene Daten des Gasts zur Erfüllung des Auftrags selbst sowie zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a), b) und c) DS-GVO. Eine Weitergabe der personenbezogenen Daten an Dritte erfolgt nicht.
  • 20.2 Bei Fragen zur Datenverarbeitung wenden Sie sich bitte an den Manager des Serviced-Apartments-House (Golden Ball GmbH & Co. KG, Karl-Hammerschmidt-Straße 45, 85609 Aschheim-Dornach, Tel.: 089 / 90777 636, Fax 089 / 90777 637, E-Mail: info@goldenball.de).
  • 20.3 Die personenbezogenen Daten werden für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten gespeichert. Der Gast hat das Recht auf Auskunft gem. Art. 15 DS-GVO; Recht auf Berichtigung gem. Art. 16 DS-GVO; Recht auf Löschung gem. Art. 17 DS-GVO; Recht auf Einschränkung der Verarbeitung gem. Art 18 DS-GVO; Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung gem. Art. 21 DS-GVO; Recht auf Datenübertragbarkeit gem. Art. 20 DS-GVO und Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde gem. Art. 77 DS-GVO zu
  • 20.4 Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten kann zum einen für den Abschluss des Vertrages sowie die Erfüllung des Auftrags erforderlich sein. Die Nichtbereitstellung etwaiger erforderlicher personenbezogener Daten kann zur Folge haben das wir den Vertrag nicht oder nicht wie gewünscht erfüllen können.

21.0 Hinweis auf Verbraucher-Streitschlichtung - § 36 VSBG

  • Die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und dem Unternehmen ist die allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums e.V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein, www.Verbraucher-Schlichter.de. Golden Ball ist grundsätzlich der Auffassung, dass Unstimmigkeiten im direkten Kontakt geklärt werden sollten, so dass wir grundsätzlich nicht bereit sind in einem Streitbeilegungsverfahren vor der Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

21.0 Sonstiges

  • 21.1 Erfüllungsort für sämtliche vertragliche Leistungen aus diesem Vertrag ist der Sitz von Golden Ball.
  • 21.2 Sofern der Gast Kaufmann ist, keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder sein allgemein Gerichtsstand unbekannt ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz von Golden Ball.
  • 21.3 Der Vertrag unterliegt ausschließlich deutschem Recht.